Zulagen
Bei den im TV-L vorgesehenen Zulagen zum Tabellenentgelt handelt es sich um Sonderzahlungen, die beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als Ausgleich besonderer Umstände oder Belastungen gewährt werden. So sind zum Beispiel in § 8 TV-L Zeitzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, in § 19 TV-L Erschwerniszuschläge und in § 14 TV-L Zulagen bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit vorgesehen.